: antifaschistische nachrichten
Die Projekte des deutschen Revanchismus, die im Rahmen der EU-Osterweiterung Bedeutung haben, möchte ich in zwei Teilen darstellen: Zunächst die deutsche «Volksgruppen»-Politik, dann die «Vertreibungs»-Thematik. Voranstellen möchte ich ein paar Bemerkungen zum ökonomischen Hintergrund der Osterweiterung: Nur so wird deutlich, über welche gigantische wirtschaftliche Macht Deutschland gegenüber den Staaten verfügt, die von der revanchistischen Politik am meisten betroffen sind.
Mit dem Sturz des Realsozialismus öffnete sich Osteuropa für westliches Kapital. Vor allem zwei Ziele, über die zwischen den alten westlichen und den neuen östlichen Eliten im Großen und Ganzen Einigkeit bestand, bestimmten die Umbrüche seit 1989. Das erste große Ziel war die «Privatisierung» der osteuropäischen Staatsbetriebe. Für den Wes-ten ging es hierbei vor allem um Investitionsmöglichkeiten und Expansion. Zweites Ziel war die Umkehrung der Handelsströme. Spielte sich bis zu den Umbrüchen 1989/91 ein großer Teil des osteuropäischen Außenhandels innerhalb Osteuropas oder zwischen Osteuropa und einigen ausgewählten Trikont-Staaten ab, so arbeiteten die westlichen und die neuen östlichen Eliten nun daran, die Ost-Ost- bzw. Ost-Süd-Schiene des Außenhandels durch eine Ost-West-Schiene zu ersetzen («los von Moskau»).
Die Umkehrung der Handelsströme in Osteuropa ist dem Westen durchweg gelungen. Gingen beispielsweise im Jahr 1990 nur 38% der tschechischen Exporte in das Gebiet der heutigen EU, so waren es im Jahr 1999 fast doppelt so viel (69%). In Ungarn erhöhte sich die Rate von 42% im Jahr 1990 auf 76% im Jahr 1999, in Polen von 53% auf 70% und in Rumänien von 34% auf 65%. Der bulgarische Export in die Staaten der heutigen EU stieg gar von 5% im Jahr 1990 auf 52% im Jahr 1999 an.
Drastische Beispiele hierfür bietet der osteuropäische Medienmarkt, der wegen der meinungsbildenden Funktion der Medien nicht nur ökonomisch von hoher Bedeutung ist.
85% des osteuropäischen Medienmarktes werden inzwischen durch ausländisches Kapital kontrolliert, drei Viertel davon von deutschen Konzernen. Dabei teilen sich deutsche Unternehmen mehr als die Hälfte des osteuropäischen Pressemarktes, in Ungarn verfügen deutsche Konzerne gar über 75% der Presse. Allein die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) kontrolliert 70% der kroatischen Zeitungen und - gemessen an der Auflage - 80% der bulgarischen Tagespresse. Als die mazedonische Monopolkommission kürzlich ein Verfahren gegen den deutschen WAZ-Konzern wegen Bildung eines unzulässigen Monopols eröffnete, erfuhr die mazedonische Öffentlichkeit aus ihrer Presse nichts davon: 90% der mazedonischen Tagespresse werden von der WAZ kontrolliert.
Die ungeheure ökonomische Macht Deutschlands in Osteuropa zeigt nicht nur die Lage auf dem Pressemarkt, sondern auch etwa ein Blick auf den Volkswagen-Konzern, der in Osteuropa über immensen Einfluss verfügt. Die VW-Tochtergesellschaft Audi Hungaria ist das größte ungarische Exportunternehmen. Skoda, ein Vorzeigebetrieb der tschechischen Industrie, der allein für 10% des gesamten tschechischen Außenhandels sorgt, befindet sich vollständig im Besitz von VW; das VW-Werk in Bratislava bestimmt den slowakischen Außenhandel zu fast einem Viertel. Die Macht über die genannten Außenhandelsanteile liegt letztlich in der Konzernzentrale in Wolfsburg.
Deutschland ist der Hauptprofiteur der wirtschaftlichen Ostexpansion. Ein Drittel des gesamten polnischen Außenhandels entfällt allein auf Deutschland, ebenso 35% des tschechischen Außenhandels (die EU insgesamt hält etwa zwei Drittel); für die Slowakei ist Deutschland wichtigster Handelspartner (etwa 25%) und größter Auslandsinvestor (etwa 30%). In Ungarn stellt Deutschland ein Drittel der Auslandsinvestitionen und hält ein Drittel der Exporte, für Bulgarien ist Deutschland wichtigster Handelspartner, für Rumänien (rechnet man Umwegfinanzierungen hinzu) größter Auslandsinvestor und zweitgrößter Handelspartner.
Der deutsche Revanchismus hat sich nie auf platte Territorial- oder Entschädigungsforderungen beschränkt. Schon die Weimarer Republik kannte raffiniertere Techniken, mit denen der deutsche Einfluss auf Gebiete wiedererlangt werden sollte, die im Versailler Vertrag abgetreten worden waren. Diese Techniken wiederum beruhten teilweise auf Expansionsplänen aus der Zeit des Kaiserreichs. Eine zentrale Rolle dabei spielten (und spielen immer noch) so genannte «Volksgruppen».
«Volksgruppen»-Politik basiert auf der Annahme, die Menschheit unterteile sich in verschiedene «Völker», deren Angehörige sich durch untereinander gleiche, von anderen «Völkern» aber verschiedene biologische Abstammung auszeichneten. Die einzelnen «Völker» («Blutsgemeinschaften»), so behauptet es die völkische Ideologie, schaffen angeblich auf der Basis ihrer «Blutsverwandtschaft» eine gemeinsame Kultur, die ihrem «Volkscharakter» entspricht. Sie sind an ein bestimmtes Territorium gebunden, haben dort ihre «Heimat». Im völkischen «Idealfall» lebt ein «Volk» geschlossen in einem Staat, kann also sein Leben in seiner «Heimat» gemäß seinen Eigenheiten frei gestalten.
Die gegenwärtige Lage entspricht dem völkischen «Idealfall» überhaupt nicht. Zahlreiche europäische «Völker» leben nicht geschlossen in einem Staat, sondern sind über verschiedene Staaten verteilt. Teile des «deutschen Volkes» etwa, «deutsche Volksgruppen», gibt es - so die völkische Ideologie - in fast allen deutschen Nachbarstaaten. Dies betrifft Dänemark («Nordschleswig») und Polen («Schlesien», «Pommern», «Ostpreußen»), die Tschechische Republik («Sudetenland») und Frankreich («Elsass-Lothringen») ebenso wie Ostbelgien. Österreich gilt sowieso als «deutsch», ebenso Luxemburg und Teile der Schweiz.
Damit einzelne «Volksgruppen» nicht vom «Staatsvolk» des Staates, in dem sie leben, «assimiliert» werden, sollen sie - so verlangen es Völkische - besondere «Volksgruppenrechte» erhalten. «Volksgruppenrechte» unterscheiden sich allerdings von Minderheitenrechten, dem international gebräuchlichen Begriff. Sie stehen «Volksgruppen» zu, denen eine historische Bindung an ihre «Heimat» zugeschrieben wird, während Minderheiten (oft als «ethnische Minderheiten» präzisiert) nach völkischem Verständnis nicht unbedingt in ihrer «Heimat» leben. Die türkische Community in Köln etwa gilt als Minderheit, aber nicht als «Volksgruppe», da sie keine historische Bindung an das Rheinland hat. Ihr stehen also nach völkischem Verständnis keine «Volksgruppenrechte» zu, ganz im Gegensatz zu der «autochthonen» deutschsprachigen Minderheit in Ostbelgien, die «Volksgruppenrechte» für sich einfordern kann.
Die Folgen weit reichender «Volksgruppenrechte» sind bedeutend. Zunächst schwächen sie den Staat, in dem die jeweilige «Volksgruppe» lebt: Er verliert seinen Einfluss auf alle Belange, die die «Volksgruppe» in eigener Regie regeln darf. Oft führt die Verleihung von Sonderrechten an «Volksgruppen» zu einer Dynamik, die auf eine immer weiter reichende Autonomie abzielt: Völkische Kollektive suchen die erkämpften Privilegien zu erweitern. Dabei ist im Falle «deutscher Volksgruppen» immer die Möglichkeit im Spiel, die eigenen Sonderrechte zur engeren Anbindung an das «Mutterland» zu nutzen. Die völkische Subversionspolitik der 1930er Jahre - etwa in der Tschechoslowakei oder in Belgien - gibt einen Eindruck davon.
«Volksgruppen», die «Volksgruppenrechte» für sich beanspruchen können, gibt es nicht nur in den Nachbarstaaten Deutschlands. Frankreich etwa wird nach völkischer Weltsicht nicht nur von Franzosen und Französinnen bewohnt, sondern auch von «Bretonen», «Okzitaniern» und «Basken». Die spanischen «Volksgruppen» sind bekannter («Basken», «Katalanen», «Galizier»), die britischen nur zum Teil («Schotten», «Waliser», «Cornwaliser»). Weithin unbekannt sind viele «Volksgruppen» in Osteuropa, allein Rumänien beherbergt nach avancierter völkischer Theorie 21 unterschiedliche «Volksgruppen». Aus vielen von ihnen sind eigene «Volksgruppen»-Organisationen hervorgegangen, die die deutsche «Volksgruppen»-Politik aktiv unterstützen.
Organisiert sind zahlreiche europäische «Volksgruppen»-Verbände in der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen (FUEV). Die FUEV, 1954 unter Beteiligung ehemaliger NS-Funkionäre gegründet, setzt sich für weit reichende «Volksgruppenrechte» ein; sie kann für ihre Tätigkeit auf Gelder von staatlichen deutschen Stellen zurückgreifen. Die FUEV begann schon früh, in der Bundesrepublik die alte deutsche «Volksgruppen»-Politik wieder aufzunehmen; dies war bis 1989 in legaler Form freilich nur in Westeuropa möglich.
In Westeuropa jedoch arbeitete die Bonner Regierung recht bald wieder an einer Politik auf «Volksgruppen»-Basis. In den 1960er Jahren etwa geriet Bonner Personal in den Verdacht, die völkischen Autonomiebestrebungen in Norditalien zu unterstützen; mehreren Bundestagsabgeordneten wurde von der italienischen Regierung vorgeworfen, in das Umfeld des «Südtirol»-Terrorismus verwickelt zu sein. Auch die Bemühungen der 70.000 deutschsprachigen Einwohnerinnen und Einwohner Ostbelgiens um kollektive Sonderrechte sind von staatlichem Bonner Personal unterstützt worden. Über den ehemaligen Ministerialrat im deutschen Bundesinnenministerium Uwe Stiemke etwa darf gesagt werden, er sei «Mitwisser einer Konspiration» gewesen, «die (...) gegen Belgien» gerichtet war.
Ungehemmt konnte die deutsche «Volksgruppen»-Politik sich allerdings erst nach 1989 ausbreiten. Welche Dimensionen sie annahm, das offenbarte ein Paukenschlag im Jahr 1991: Die Anerkennung der Unabhängigkeit Sloweniens und Kroatiens durch den vorpreschenden deutschen Außenminister Genscher. Genschers Vorgehen hatte verschiedene Gründe; deutlich wurde mit der Maßnahme jedoch ein Prinzip: «Vielvölkerstaaten», «Völkergefängnisse» - das war schlagartig klar - sollten im deutsch dominierten Europa verschwinden, «Völker» und «Volksgruppen» hingegen erhielten das Recht auf Sezession.
Vielfach hat die deutsche Außenpolitik seitdem dieses Prinzip bekräftigt. Die Teilung der Tschechoslowakei - im Land selbst eher skeptisch betrachtet - wurde von der Hanns-Seidel-Stiftung unterstützt, der albanische Separatismus im Kosovo wurde in Deutschland gehätschelt. Kontinuierlich arbeitet das Auswärtige Amt an Planungen für eine «Neuordnung» des Balkan nach völkischen Kriterien. Im Sommer 2002 wurde auf der Grundlage eines deutschen Strategiepapiers in Berlin eine weitgehende «Regionalisierung» des Balkan gefordert; sie soll durch die rechtlich abgesicherte Förderung und Organisierung der «Volksgruppen» vorangetrieben werden. Werde diese Politik nicht durchgesetzt, dann sei - so hieß es - die «Aufrechterhaltung staatlicher Grenzen als Stabilitätsgrundsatz» hinfällig.
Selbstverständlich kommt die deutsche «Volksgruppen»-Politik auch direkt «deutschen Volksgruppen» zu Gute. Im deutsch-polnischen «Nachbarschaftsvertrag» aus dem Jahr 1991 etwa sind eine Reihe von «Volksgruppen»-Rechten vertraglich festgelegt, sie umfassen ein Fünftel des gesamten Vertragstexts. Berlin befürwortet eine Festschreibung derartiger «Volksgruppenrechte» in EU-Dokumenten, selbst der Verfassungsentwurf war hierfür im Gespräch. Eine wichtige Rolle bei der Koordination europaweiter «Volksgruppen»-Aktivitäten kommt der in Flensburg angesiedelten FUEV zu, in der «deutsche Volksgruppen» aus rund 20 europäischen Staaten organisiert sind. Im Jahr 1991 haben sie sich auf Initiative des deutschen Bundesinnenministeriums zur «Arbeitsgemeinschaft deutscher Minderheiten in der FUEV» zusammengeschlossen, allein aufgrund ihrer Anzahl verfügen sie in der FUEV über hohen Einfluss.
In der FUEV organisiert sind auch «ungarische Volksgruppen» aus der Slowakei und Rumänien. Der FUEV gehört etwa die «Strana Madarskej Koalicie» an (SMK, Partei der Ungarischen Koalition), die an der derzeitigen slowakischen Regierung beteiligt ist und im Parlament die zweitgrößte Regierungsfraktion stellt. FUEV-Mitglied ist auch die «Uniunea Democrata Maghiara din Romania» (UDMR, Demokratischer Verband der Ungarn in Rumänien), die momentan die rumänische Regierung parlamentarisch stützt. In der ungarischsprachigen Minderheit in Rumänien haben sich die Autonomiebestrebungen in den vergangenen Monaten verschärft, Ende 2003 wurde dort sogar lauthals über den bewaffneten «Volksgruppen»-Kampf schwadroniert. Bei einer Zuspitzung der Lage wäre die von Deutschland stark beeinflusste FUEV jedenfalls unmittelbar in die Auseinandersetzungen involviert und könnte entscheidend in die Autonomiebestrebungen der «ungarischen Volksgruppe» eingreifen.
Zunehmende Unruhe unter den «Auslandsungarn» ist ohnehin nicht mehr auszuschließen. Budapest gehört - wie Berlin - zu den Verlierern des Ersten Weltkriegs, Budapest versucht - ebenfalls wie Berlin - mit Hilfe völkischer Außenpolitik seinen Einfluss auf die abgetretenen Territorien wiederzugewinnen. Die ungarische Regierung treibt diese Politik scharf voran.
So will sie allen «Auslandsungarn» die ungarische Staatsbürgerschaft verleihen - genau das also, was die deutsche Regierung in Polen und der Tschechischen Republik vormacht. In der osterweiterten EU wird die deutsch-ungarische Achse den «Volksgruppen» Europas noch zahlreiche Privilegien verschaffen.
Auch auf revanchistische Themen im engeren Sinn - die «Vertreibungs»-Thematik - wird sich die EU-Osterweiterung eher früher als später auswirken. Das betrifft zunächst wohl die Entschädigungsansprüche der deutschen Umgesiedelten. Die «Vertriebenen»-Verbände haben angekündigt, ihre Forderungen gerichtlich zu verfolgen - bis vor europäische Gerichte, die ab Mai auch für Polen und die Tschechische Republik das letzte Wort haben.
Während die «Sudetendeutschen» auf unauffällige Privatklagen setzen, haben die «Ostpreußen», die «Schlesier» und die «Pommern» mit der «Preußischen Treuhand» eine Organisation geschaffen, die ihre Ansprüche geschlossen verfolgen will: Notfalls auch mit Sammelklagen in den USA, nach dem Vorbild der Jewish Claims Conference.
Ob die rechtlichen Grundlagen der Umsiedlungen (Benes-Dekrete, Bierut-Dekrete, Avnoj-Dekrete) den Rechtsnormen der EU entsprechen, ist noch nicht abschließend geklärt. Beschlossen wurde bisher nur, dass sie dem EU-Beitritt etwa der Tschechischen Republik nicht im Wege stehen. Der Fortbestand von «Vertreibungs- und Entrechtungsdekreten», das hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Friedrich Merz der Schlesischen Landsmannschaft im Juli bestätigt, sei seiner Rechtsauffassung nach nicht vereinbar mit den «Kopenhagener Kriterien» der EU. Denen aber müssen die Mitgliedsstaaten entsprechen, sonst droht ihnen ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Als inkompatibel mit EU-Recht gilt insbesondere das tschechische «Straffreiheitsgesetz» vom 8. Mai 1946, mit dem Handlungen gegen die deutsche Okkupation amnestiert wurden, soweit sie geltenden Gesetzen widersprachen. Von einer Annullierung dieses Gesetzes wären etwa auch diejenigen betroffen, die mit dem Attentat auf Heydrich den höchsten NS-Repräsentanten im damaligen Protektorat angegriffen hatten.
Die derzeit wohl öffentlichkeitswirksamste revanchistische Offensive ist das Zentrum gegen Vertreibungen. Der «Bund der Vertriebenen» (BdV) arbeitet seit fünf Jahren daran. Im Frühjahr 1999 hatte er beschlossen, ein solches Zentrum zu errichten - in Berlin, eventuell nahe beim Holocaust-Mahnmal und auf jeden Fall mit staatlicher Unterstützung. Die Umsiedlung der Deutschen («Vertreibung») sollte dokumentiert werden, mit Wechselausstellungen wollte man ganz Europa einbeziehen - etwa durch die Erinnerung an den Genozid an Armenierinnen und Armeniern durch das Osmanische Reich oder durch Hinweise auf ethnisch motivierte Verfolgung im früheren Jugoslawien. Gekrönt werden sollte das Zentrum mit einer «Requiem-Rotunde» zur Erinnerung an die Opfer der «Vertreibung».
Zunächst liefen die Planungen rund. Der BdV-Vorsitzenden Erika Steinbach gelang es rasch, CDU und CSU für ihr Vorhaben zu gewinnen; SPD-Innenminister Schily sprach sich ebenso für das Zentrum aus wie mehrere sozialdemokratische Länderministerpräsidenten. Im September 2000 wurde die «Stiftung Zentrum gegen Vertreibungen» aus der Taufe gehoben, unter dem gemeinsamen Vorsitz von Erika Steinbach (CDU) und Peter Glotz (SPD) verschaffte sie sich das Wohlwollen der SPD-Bundestagsfraktion und finanzielle Unterstützung von inzwischen 400 Kommunen (darunter mehrere Großstädte). Und das trotz oder vielleicht auch gerade wegen der politischen Stoßrichtung des Projekts.
Politisches Ziel des «Zentrums gegen Vertreibungen» war und ist es, die Umsiedlung der Deutschen zum «Unrecht» zu erklären. Dies ist nichts anderes als ein Angriff auf das Potsdamer Abkommen, das die Grundlage der europäischen Nachkriegsordnung bildet. Denn im Potsdamer Abkommen wurde die Umsiedlung der Deutschen völkerrechtlich verbindlich angeordnet, bevor sie dann nach nationalen Ausführungsbestimmungen («Benes-Dekrete», «AVNOJ-Dekrete») umgesetzt wurde. Würde die Umsiedlung zum «Unrecht» erklärt, dann wären wichtige Bestimmungen des Potsdamer Abkommens Unrecht, Europa müsste völlig neu «geordnet» werden.
Den handelnden Personen ist der Angriff auf das Potsdamer Abkommen durchaus bewusst. «Es ist auch keineswegs nur ein Thema, das wir mit Tschechen und Polen diskutieren müssen», bemerkte Peter Glotz beim Berliner Festakt zum «Tag der Heimat» 2001: «Es lohnt auch die Diskussion mit Amerikanern, Engländern und Franzosen» - mit Garantiemächten des Potsdamer Abkommens also.
Nicht weniger deutlich äußerte sich ein anderer sozialdemokratischer Befürworter des Zentrums, Markus Meckel. «Wir müssen es zugeben», erklärte er im Mai 2002 im Bundestag, «auch Demokraten wie Churchill, Roosevelt und Truman akzeptierten Vertreibungen, indem sie Zwangsumsiedlungen als einen Teil von Stabilitätspolitik betrachteten. Heute lehnen wir dies ab, weil es Unrecht ist.»
Probleme mit dem BdV-Projekt hatte vor allem eine kleine, politisch hochspezialisierte Personengruppe: Außenpolitikerinnen und Außenpolitiker, die in den Vorfeldorganisationen des Auswärtigen Amts die deutsche Polen-Politik vorbereiten und begleiten. Die Schwierigkeiten waren eher taktischer Natur. Sie beruhten darauf, dass die deutschen «Vertriebenen»-Verbände in Polen und Tschechien nach wie vor sehr unbeliebt sind. Ein vom BdV gegründetes «Zentrum gegen Vertreibungen», das wurde den deutschen Außenpolitikerinnen und Außenpolitikern in Gesprächen mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus Polen rasch deutlich, riefe heftigen Unmut in der polnischen Bevölkerung hervor. Und da es zu ihren Aufgaben gehört, die deutsche Polen-Politik möglichst ohne größere Unruhen über die Bühne zu bekommen, sannen die deutschen Polen-Fachleute auf Abhilfe.
Den rettenden Einfall hatte Markus Meckel, einer der führenden SPD-Außenpolitiker, zu dessen Aufgabengebiet vor allem Polen gehört. Meckel trat im Frühjahr 2002 mit einem eigenen, angeblich alternativen Konzept an die Öffentlichkeit. Er befürworte ein «Europäisches Zentrum gegen Vertreibungen», erklärte der Sozialdemokrat und begann, sich verbal von den BdV-Plänen abzusetzen, die er inzwischen als «national» bezeichnet. Inhaltlich unterscheiden sich Meckels Vorstellungen kaum von denen der «Vertriebenen», die ja im Übrigen auch eine klare «europäische» Komponente enthalten; als der Bundestag im Mai 2002 über die beiden konkurrierenden Konzepte debattierte, hielt ein CDU-Abgeordneter dies ausdrücklich fest («So viel Übereinstimmung gab es selten»). Der Kern ist in beiden Planungen gleich: Auch Meckel will die Umsiedlung der Deutschen ausdrücklich zum «Unrecht» erklären, auch ihm ist die Stoßrichtung gegen das Potsdamer Abkommen wichtig (s.o.).
Meckels Vorstellungen von einem «Europäischen Zentrum», die vom Bundestag schließlich am 4. Juli 2002 verabschiedet wurden, unterscheiden sich vor allem in einem Punkt von den «Vertriebenen»-Plänen: Sie sind in der Standortfrage offen. Während der BdV das Zentrum unbedingt in Berlin haben will, ist Meckel bereit, das Zentrum in Wroclaw anzusiedeln und damit den polnischen Eliten Einfluss auf die konkrete Gestaltung zuzugestehen. Die - von Berlin definierte - politische Stoßrichtung gegen das Potsdamer Abkommen freilich steht für den Sozialdemokraten nicht in Frage.
Im Gegenteil - er weitet sie sogar aus. Ein «Zentrum gegen Vertreibungen» in Wroclaw ruft nicht nur die deutsche Vergangenheit des ehemaligen Breslau ins Gedächtnis. Es erinnert auch daran, dass in Wroclaw nach der Umsiedlung der Deutschen Polinnen und Polen einzogen, die aus dem heute ukrainischen Lviv kamen; die polnische Vergangenheit der heutigen Westukraine käme ins Gespräch, polnischer Revanchismus bekäme Zündstoff. Kein Staat in Osteuropa ist frei von ähnlichen verborgenen Konflikten, Meckels konsequente «Europäisierung» des Zentrums könnte zu einem wahren Flächenbrand beitragen. Selbst die BdV-Vorsitzende hält dies für riskant. «Vor diesem Hintergrund müssen wir sehr sorgfältig überlegen», gab sie im Bundestag zu bedenken, «ob man anderen Völkern einen Gefallen tut, wenn man sie in die Behandlung einer Frage einbindet.»
In die möglicherweise entscheidende Phase ist die Debatte im Juli 2003 getreten - kurz nach den EU-Beitrittsreferenden in Polen und Tschechien, deren Gelingen weder Meckel noch die «Vertriebenen» aufs Spiel setzen wollten. Seitdem trommeln alle Beteiligten lauthals für ihr Vorhaben. Die Fronten sind - trotz der weitgehenden Übereinstimmung der beiden Konzepte - verhärtet: Steinbach und der BdV beharren auf dem Standort Berlin, Meckel und sein Gefolge profilieren ihren «europäischen» Ansatz gegenüber dem «nationalen» der Vertriebenen. Inzwischen sind «dezentrale» Ansätze für das Zentrum im Gespräch (vgl. Antifaschistische Nachrichten 2/2004).
Dabei ist die wirklich wichtige Entscheidung längst gefallen. Am 6. September hat sich das deutsche Staatsoberhaupt öffentlich zu «Vertriebenen»-Positionen bekannt und die Umsiedlung der Deutschen zum «Unrecht» erklärt. «Die Konferenzteilnehmer von Teheran, Jalta und Potsdam», so Bundespräsident Rau beim Festakt zum diesjährigen Tag der Heimat, könnten sich nicht von der «Verantwortung» für ihr Handeln «den Deutschen» gegenüber freimachen; und um jeden Zweifel zu zerstreuen, fügte er hinzu: «Hitlers verbrecherische Politik entlastet niemanden, der furchtbares Unrecht mit furchtbarem Unrecht beantwortet hat.»
Berlin hat seine Absichten offen erklärt. In Deutschland stört das kaum jemanden. Ganz außergewöhnlich ist jedoch der Widerstand, der sich inzwischen in Polen zu entwickeln beginnt - vor allem nach provozierenden Auftritten der BdV-Vorsitzenden in Warszawa. «Was sollen wir anderes erwarten, nachdem der deutsche Staat 50 Jahre lang Vertriebenenverbände gezüchtet hat?», hieß es im Herbst beim größten polnischen Nachrichtenmagazin Wprost. «Haben wir etwa behauptet, daß man in Ortsgruppen der Landsmannschaften nur Schach spielen oder Tanz- und Kochkurse organisieren würde? Das Konzept von Erika Steinbach ist eine logische Konsequenz der Politik aller deutschen Kräfte - von links bis rechts.»
Der polnische Staatspräsident Kwasniewski formuliert dies noch drastischer. Am 15. September erschien in der polnischen Tageszeitung Rzeczpospolita ein Artikel des polnischen Staatspräsidenten. Der Text - wohl die bemerkenswerteste Stellungnahme zum «Zentrum gegen Vertreibungen» - warnt offen vor den Folgen der deutschen Revisionspolitik. «Ich wäre heute sehr vorsichtig», so Kwasniewski über die im Potsdamer Abkommen angeordneten Umsiedlungen, «mich auf eine Diskussion darüber einzulassen, ob diese Maßnahmen rechtmäßig waren. Das bedeutet, die Büchse der Pandora zu öffnen. (...) Ich möchte nicht übertreiben, aber es muss daran erinnert werden, womit die Schwierigkeiten auf unserem Kontinent begonnen haben, die letztlich zum Ausbruch des Zweiten Weltkrieges führten: mit der Untergrabung des Versailler Vertrages.»
Jörg Kronauer