: antifaschistische nachrichten

Nummer 01 / 2010

Ärztliche Schweigepflicht hat künftig Vorrang

Berlin.  Seit mehreren Jahren engagiert sich der Jesuiten-Flüchtlingsdienst gemeinsam mit anderen Organisationen wie dem Deutschen Caritas Verband und dem Katholischen Forum Leben in der Illegalität dafür, dass Menschen ohne Aufenthaltspapiere in Deutschland elementare Menschenrechte wahrnehmen können: etwa Krankenfürsorge in Notfällen, Zugang zu Schulbildung für Kinder und Schutz vor ausbeuterischen Arbeitsbedingungen.

«Mit den seit 31.10.2009 geltenden Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz (VwV) sind wir diesem Ziel einen Schritt näher gekommen.» so der jesuiten-Flüchtlingsdienst. Die VwV, gedacht als Auslegungshilfe für die Verwaltungsbehörden, schränken die Pflicht zur Meldung von Ausländern ohne Aufenthaltsstatus an mehreren sensiblen Punkten ein. So soll die ärztliche Schweigepflicht jetzt nicht nur für medizinisches Personal, sondern auch für die Angestellten öffentlicher Krankenhäuser und auch die Mitarbeiter von Sozialämtern gelten. Damit wird es statuslosen Migranten erleichtert, zumindest in medizinischen Notfällen ärztliche Hilfe zu erlangen. Bisher hatte in diesen Fällen für Unsicherheit gesorgt, dass unklar war, ob Krankenhauspersonal die Betroffenen an die Ausländerbehörde hätte melden müssen; das gleiche galt bei den Sozialämtern im Zuge der Abrechnung der Behandlungskosten. Immer wieder kam es in der Vergangenheit auch dazu, dass Eltern ohne Aufenthaltsstatus aus Furcht vor Entdeckung ihre Kinder nicht zur Schule schickten. Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen haben wiederholt kritisiert, dass die Gesetzeslage damit faktisch dazu führte, dass die Kinder den Preis für die Migrationsentscheidung ihrer Eltern zahlen mussten. Die VwV stellt nun noch einmal klar, dass öffentliche Stellen nur zur Meldung verpflichtet sind, wenn sie die Kenntnis vom illegalen Aufenthalt «in Erfüllung ihrer Aufgaben» erhalten. Wo hingegen das Landesrecht bestimmt, dass es nicht zu den Aufgaben der Schule gehört, den Aufenthaltsstatus zu erfragen, soll die Meldepflicht nicht eingreifen. Erste Bundesländer haben entsprechende Klarstellungen bereits erlassen bzw. sind auf dem Wege dazu. Indessen wäre aus der Sicht des JRS zu begrüßen, wenn Schulen explizit von der Übermittlungspflicht ausgenommen wären. Eine entsprechende Ausnahme gibt es z. B. für Jugendämter, wenn andernfalls die Erfüllung ihrer Aufgaben gefährdet wäre.

Quelle: jesuiten-fluechtlingsdienst Dez. 2009  

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