: antifaschistische nachrichten

Nummer 19 / 2002

Die Gesellschaft für bedrohte Völker

Hintergrundbericht

Die deutsche Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), die sich als «Menschenrechtsorganisation» bezeichnet, tritt für die weltweite Durchsetzung von «Volksgruppen»-Rechten und des «Rechts auf die Heimat» ein. Sie kooperiert mit Vorfeldorganisationen der deutschen Außenpolitik wie dem Bund der Vertriebenen und der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen und ist eng mit der deutschen Expansionspolitik unter dem Vorwand der «Durchsetzung von Menschenrechten» verflochten. Die Durchsetzung der «fundamentalen Menschenrechte» soll nach den Vorstellungen der GfbV durch «ständig einsatzbereite militärische Eingreiftruppen» sicher gestellt werden.

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), ein 1970 gegründeter Verein mit (nach eigenen Angaben) rund 8.300 Mitgliedern und etwa 25.000 Unterstützern, bezeichnet sich selbst als «die größte Menschenrechtsorganisation in Deutschland nach amnesty international» . Darüber hinaus gibt es - als Teil der GfbV-International - weitere Sektionen in Österreich, Luxemburg, der Autonomen Region Südtirol, der Schweiz und Bosnien-Herzegowina sowie ein Kontaktbüro in Paris. Die GfbV hat seit 1993 beratenden Status beim Wirtschafts- und Sozialrat der UNO. Gründer und politischer Kopf der GfbV ist Tilman Zülch, seit Mai 2000 Generalsekretär der Gesellschaft für bedrohte Völker und Präsident der Gesellschaft für bedrohte Völker International. Im vergangenen Jahr erhielt er die Plakette des Bundes der Vertriebenen (BDV) «für den Einsatz um die Menschenrechte der deutschen Vertriebenen», in diesem Jahr von Bundespräsident Rau das Bundesverdienstkreuz für «konsequentes Eintreten für die Menschenrechte».

«Ethnozid» und «Sprachenmord»

Die politische Arbeit der GfbV ist von der deutschen völkischen Ideologie bestimmt. Im Mittelpunkt stehen nicht bedrohte und verfolgte Menschen, auch wenn die GfbV sich selbst als Menschenrechtsorganisation bezeichnet. Wie schon der Organisationsname zeigt, interessieren die einzelnen Menschen als Mitglieder einer bestimmten Gemeinschaft - eben eines Volkes. Laut Satzung kämpft die GfbV «gegen jeden Versuch, ein Volk, seine Sicherheit, sein Leben, sein Recht auf Eigentum und Entwicklung, Religion sowie seine sprachliche und kulturelle Identität zu zerstören». «Volk» ist in der Sichtweise der GfbV die wesentliche Organisationsform der Menschheit, eine quasi-natürliche «Gemeinschaft», die im Grunde erst das Menschsein ausmacht. Menschen, die den Bestandteilen ihres «Ursprungsvolkes» (Sprache, Kultur, Religion etc.) entfremdet werden, verlieren demnach ihre «Identität» und damit einen wesentlichen Anteil ihres Menschseins.

Entsprechend bekämpft die GfbV jede Form des Aufgehens der überall auf der Welt entdeckten «Völker, Volksgruppen, ethnischen und religiösen Gemeinschaften» in anderen Bevölkerungsgruppen, jede Form der Assimilation an eine andere als diese völkisch bestimmten Gemeinschaften als «Völkermord». Die «Vernichtung von Andersartigem» beginne mit der Zerstörung von Sprachen und Kulturen; das bedeute «Ethnozid» und «kulturellen Völkermord»: «Eine Atmosphäre zu schaffen oder zu tolerieren, in der eine Sprache nicht überleben kann, ist Sprachenmord.» Frankreich etwa wird wegen seiner in den Augen der GfbV ungenügenden Förderung der regionalen Dialekte des «fortgesetzten Ethnozids» angeklagt.

Das am meisten bedrohte Volk: Die Deutschen

Geschichte ist für die GfbV dementsprechend in erster Linie Völkergeschichte bzw. eben die Geschichte fortgesetzter Völkermorde. Sie behauptet, dass «in unendlicher Folge seit dem Ende des zweiten Weltkrieges ganze Volksgruppen vertrieben und immer wieder Genozid verübt wurde». Die Völkermords-Geschichtsschreibung der GfbV geht einher mit einer weitgehenden Relativierung der realen deutschen Massenverbrechen, insbesondere des Holocaust. Das deutsche Volk wird dabei für die GfbV zu einem der am meisten bedrohten Völker: «In der Weltgeschichte ist die Vertreibung der Deutschen aus Osteuropa 1945 bis 1948 der schwerste Fall. Mehr als 12 Millionen Menschen verloren damals ihre Heimat, bis zu drei Millionen ihr Leben.» Zülch - der «Politische Leiter» der GfbV - beklagt, dem Holocaust werde ein zu großer Stellenwert eingeräumt, während das «Tribunal der Siegermächte» die «Kriegsverbrechen alliierter Regierungen» und die «Vertreibungsverbrechen an den Ost- und Sudetendeutschen (...), die nach heutigen Maßstäben den Tatbestand des Völkermords erfüllt hätten», ungesühnt ließ.

Zülch wurde inzwischen in das Beratungsgremium des Bundes der Vertriebenen (BdV) zum Aufbau eines «Zentrums gegen Vertreibungen» in Berlin berufen und setzt sich gemeinsam mit dem BdV für die Errichtung dieses Zentrums ein, welches das «Recht auf die Heimat» durchsetzen soll. «Dieses Zentrum in Berlin ist gerade für die Opfer gegenwärtiger Vertreibungen von großer Bedeutung, denn die europäischen Regierungen bekämpfen dieses Verbrechen weder entschieden noch setzen sie sich energisch für eine Rückkehr der Vertriebenen ein», erklärte Zülch.

Die letzte Jahreshauptversammlung der Gesellschaft für bedrohte Völker im Jahr 2001 machte sich die Forderungen der deutschen Vertriebenenverbände zu eigen und forderte die Bundesregierung und den Bundestag dazu auf, «alles zu unternehmen, um Verbrechen der Vertreibung in Europa künftig zu verhindern und das Recht von Vertriebenen und Flüchtlingen auf Rückkehr durchzusetzen». Die Bundesregierung müsse «auf europäischer und internationaler Ebene politische Schritte unternehmen, damit (...) sämtliche Gesetze und Verordnungen, durch welche die Vertreibung der Deutschen nach dem 2. Weltkrieg angeordnet bzw. nachträglich legalisiert wurde, von den heutigen EU-Beitrittskandidaten im östlichen Mitteleuropa als historisches Unrecht anerkannt und aufgehoben werden».

Völker statt Menschen

Über diese enge Kooperation mit den deutschen «Vertriebenen» sind eine Reihe von Kontakten der GfbV zu Gruppierungen bekannt geworden, die in der Tradition der völkischen und der NS-Ideologie stehen. Im Jahre 1995 etwa stellte sich heraus, dass der ehemalige Naziverwalter des Ghettos Kolomea in Polen, dem die Mitverantwortung für den Tod von 30.000 Juden vorgeworfen wird, im Beirat der GfbV mitarbeitete. Die als rechtsextrem bekannte Zeitschrift «Junge Freiheit» lobte ausdrücklich die völkische Politik der GfbV, die sich als «Vertreter und Unterstützer bedrohter Nationalitäten und Stammesvölker und ethnischer und religiöser Minderheiten» profiliert habe. In der «nationalrevolutionären» Zeitschrift «wir selbst» schließlich erschien ein Artikel des stellvertretenden Leiters Politik der GfbV und Chefredakteurs der GfbV-Zeitschrift «pogrom», Andreas Selmeci, mit dem Titel «Vertreibung nicht länger dulden!». Das Motto dieser Zeitschrift («Wer von den Völkern nicht spricht, soll von den Menschen schweigen!»), die für «,nationale Identität» in kleinen, ethnisch homogenen Einheiten» eintritt, entspricht der politischen Maxime der GfbV.

«Europa der Regionen» und der «Volksgruppenrechte»

Besonders enge Kontakte unterhält die GfbV zur Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen (FUEV). Die FUEV, deren Zentrale in Deutschland arbeitet, war maßgeblich an der Wiederbelebung der deutschen «Volkstums»- und Minderheiten-Aktivitäten nach dem Zweiten Weltkrieg beteiligt. Mehrere ihrer Gründer sind ehemalige nationalsozialistische Rassisten. Die FUEV steht in unmittelbaren Beziehungen zum Auswärtigen Amt und wird von der Bundesrepublik Deutschland finanziert.

Die GfbV-Zeitschrift «pogrom» etwa erschien im Dezember 1993/Januar 1994 mit dem thematischen Schwerpunkt «Europas Vielfalt bewahren - Zur Situation der Nationalitäten und Minderheiten» . Die FUEV - deren Selbstdarstellung sich ebenfalls im Heft findet - lieferte einige der programmatischen Artikel; auch die weiteren Beiträge lagen auf der Linie der «Volksgruppen»-Politik.Wolfgang Mayr (Gründungsmitglied der GfbV-Südtirol, die innerhalb der GfbV-International schwerpunktmäßig für das Thema «Volksgruppen» zuständig ist) beklagt in seinem Artikel die mangelnde Durchsetzung von «Volksgruppenrechten»: «100 Millionen Europäer sind Angehörige von über 200 Volksgruppen und Minderheiten. Das entspricht einem Siebentel der Europäischen Bevölkerung. Dieses eine Siebentel wird bewußt ausgegrenzt und diskriminiert.» Es sei nicht gelungen, rechtlich verbindliche «Volksgruppenrechte» festzuschreiben, weil «Staaten wie Frankreich, England, Griechenland und die Türkei kräftig bremsen».

In einem weiteren Artikel begrüßte der damalige Südtiroler Abgeordnete in der Fraktion der Grünen im Europa-Parlament Alexander Langer «ethnisch» motivierte Kriege («Ethno-nationale Spannungen dürfen nicht einfach bloß negativ besetzt werden, in ihnen liegt auch viel Vitalität und Echtheit.») und propagierte ein «Europa der Regionen» und der «Volksgruppenrechte»: «Als konstitutive Elemente und als Bedingung für die Aufnahme in die EG müssen die Staaten Europaregionen über ihre Grenzen hinweg akzeptieren, eine verbindliche Charta der Volksgruppen und Minderheiten unterschreiben und einen verbindlichen Mindestbestand an Dezentralisierung bzw. Autonomie und Regionalismus gewähren.»

«Sehnsucht nach völkischer Selbstbestimmung»

Besonders aktiv in der «Volksgruppen»-Politik ist die Sektion Südtirol der GfbV-International, die den Bereich «Ethnische Minderheiten in Europa» «betreut». Die GfbV-Sektion arbeitet eng zusammen mit der FUEV, dem «Südtiroler Volksgruppen-Institut» (das, geleitet vom ehemaligen FUEV-Präsidenten Prof. Christoph Pan, einen «konstruktiven Beitrag zur Lösung der Volksgruppenfrage in Europa leisten» will und zur «Entwicklung eines europäischen Minderheitenschutzsystems» vor allem mit zuständigen Organen des Europarats und des Europäischen Parlaments kooperiert) sowie dem im Jahre 1983 in Wien mit dem Gedanken einer «Volksgruppenbotschaft» gegründeten Österreichischen Volksgruppenzentrum, das «sämtliche autochthone österreichische Volksgruppen» vereint.

Mit Unterstützung der Südtiroler Landesregierung und der Region Trentino-Südtirol betreibt die GfbV eine umfangreiche Propaganda für das «Selbstbestimmungsrecht von Völkern und Volksgruppen», den «Volksgruppenschutz» und das «Recht auf die Heimat». In ihren Publikationen fordert die GfbV die «systematische und umfassende Kodifizierung eines möglichst weltweit gültigen und einklagbaren Rechts auf die Heimat». Zum Zweck der von ihr verbreiteten Unterrichtsmaterialien für Schulen heißt es, diese sollten den Schülern klar machen, «wie wichtig die Sicherung kollektiver Rechte für Volksgruppen ist, welche zentrale Bedeutung die Wahrung der Sprachenvielfalt in Europa hat».

«China der Regionen» und der «Volksgruppenrechte»

Auch mit der Situation in China beschäftigt sich die GfbV. Sie unterstützt seit langem den «Dalai Lama» als «geistliche und weltliche Oberhaupt des tibetischen Volkes» und fordert «religiöse und kulturelle Autonomie für Tibet». Darüber hinaus sieht der «Koordinator der GfbV für die Minderheiten Chinas», Prof. Thomas Heberer, eine «Periode ethnischer Konflikte und Auseinandersetzungen» in China heraufziehen. Die GfbV vertritt für China die Perspektive der «Schaffung eines föderativen Staates», in dessen Rahmen autonome Regionen weitgehende Kompetenzen (einen «Sonderstatus») erhalten sollen.

Entsprechend dieser ihrer Politik war die GfbV unter den geladenen Gästen, als der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Volmer, vor zahlreichen deutschen Nichtregierungsorganisationen das neue deutsche Asien-Konzept vorstellte. Die deutsche Außenpolitik werde sich den «fehlgeschlagenen Staaten» der Region fürsorglich widmen, da «Nation-building» auch dort eine «strategische Aufgabe» für Deutschland sei, hatte Volmer behauptet und eine «Neuordnungspolitik» wie auf dem Balkan angekündigt.

«Erfordernisse des fundamentalen Menschenrechtsschutzes»

Mit der deutschen Expansionspolitik unter dem bereits in der Kaiserzeit erfundenen Vorwand der «Durchsetzung von Menschenrechten», den Außenminister Fischer als «wichtiger denn je» bezeichnet hat, sind die weltweiten Aktivitäten der GfbV eng verbunden. Die von der GfbV überall entdeckten und beschriebenen «bedrohten Völker» liefern der deutschen Außenpolitik die Stichworte und Informationen, die als Legitimation für Interventionen und Ansatzpunkte für verstärkten Druck auf die Regierungen der betroffenen Länder dienen.

Eng eingebunden war die GfbV insbesondere in die Kampagne zur Durchsetzung des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH), zu dessen Hauptinitiatoren Berlin gehörte, sowie zur Schaffung eines internationalen «Völkerstrafrechts», das Interventionen in anderen Staaten nach den «Erfordernissen des Menschenrechtsschutzes» ermöglichen soll.

Zusammen mit anderen Menschen- rechts- und Juristen-Organisationen bildete die GfbV ein deutsches Komitee der «Coalition for an International Criminal Court» , in deren Lenkungskreis das GfbV-Mitglied Andreas Bummel saß. Bummel ist Bundestagskandidat der FDP und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik, der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen, des World Federalist Movement, der Union Europäischer Föderalisten und der Europa-Union Deutschland. Für das deutsche «Komitee für ein effektives Völkerstrafrecht» und die GfbV war er Mitglied in der Vorbereitungskommission des Internationalen Strafgerichtshofes im UN-Hauptquartier in New York.

In der UNO müssten neben den Staaten auch «indigene Völker» und «ethnische Minderheiten» vertreten sein, fordert die GfbV. Das Prinzip der Nichteinmischung in innere Angelegenheiten eines Staates sei den «Erfordernissen des fundamentalen Menschenrechtsschutzes» «klar unterzuordnen». Zur Durchsetzung der «fundamentalen Menschenrechte» (zu denen für die GfbV das «Selbstbestimmungsrecht von Völkern und Volksgruppen», der «Volksgruppenschutz» und das «Recht auf die Heimat» zählen) will die GfbV bei der UNO ein «militärisches Beratungsgremium» einrichten und «ständig einsatzbereite militärische Eingreiftruppen» aufstellen.

von: www.german-foreign-policy.com

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